Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47653
OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19 (https://dejure.org/2021,47653)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2021 - 6 A 321/19 (https://dejure.org/2021,47653)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 (https://dejure.org/2021,47653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SchfHwG § 19 Abs. 3 Satz 1, VwVfG § 37 Abs. 1, VwGO § 124
    Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an Nachfolger; Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Dieser Grundsatz, der zu den anerkannten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 41 f.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 35).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit gilt indes nur in Straf- und Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren sowie für Prozessparteien uneingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O. S. 43 f.).

    Ansonsten kann der mit Einschränkungen der Selbstbelastungsfreiheit verbundene Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O. S. 45 ff.).

    Dem Interesse des Schornsteinfegers kann durch ein Verwertungsverbot der durch die Übergabe-, Vorlage- und Auskunftspflicht erlangten Informationen in einem Straf-, Disziplinar- oder berufsgerichtlichen Verfahren Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O. Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Dieser Grundsatz, der zu den anerkannten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 41 f.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 35).

    Er umfasst die Freiheit eines Beschuldigten, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, und seine aktive Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. April 2010 - 2 BvL 13/07 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O.; jeweils m. w. N.).

    Dem Interesse des Schornsteinfegers kann durch ein Verwertungsverbot der durch die Übergabe-, Vorlage- und Auskunftspflicht erlangten Informationen in einem Straf-, Disziplinar- oder berufsgerichtlichen Verfahren Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Januar 1981 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O. Rn. 44).

  • BVerwG, 08.07.2020 - 4 B 44.19

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Außengastronomiefläche im

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 2020 - 4 B 44.19 -, juris Rn. 15; st. Rspr.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Es ist aber gleichwohl möglich, dass vom Grundverwaltungsakt noch Rechtswirkungen für das Vollstreckungsverfahren ausgehen, er z. B. die Grundlage für die Kostenerhebung bildet und seine Titelfunktion somit andauert (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, BVerwGE 147, 81 Rn. 27).
  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Er umfasst die Freiheit eines Beschuldigten, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, und seine aktive Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. April 2010 - 2 BvL 13/07 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 a. a. O.; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann, und wenn der Bescheid darüber hinaus geeignet ist, Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, NVwZ 2009, 52, 53).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Die sich aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ergebenden Übergabe-, Vorlage- und Auskunftspflichten können dann, wenn der Schornsteinfeger bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Übergabe-, Vorlage- und Auskunftspflichten Informationen preisgeben muss, die Anhaltspunkte für von ihm begangene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder berufliche Pflichtverletzungen bieten, in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht eingreifen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. Mai 2009 - 2 BvL 19/08 -, juris Rn. 74; NdsOVG, Beschl. v. 4. April 2012 Rn. 37).
  • VGH Bayern, 02.06.2015 - 22 ZB 15.535

    Auch unter Geltung des § 21 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 SchfHwG besteht die

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
    Daher umfasst die in § 19 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG a. F. geregelte Übergabepflicht die Herausgabe aller für "die Führung des Kehrbezirks" erforderlichen Unterlagen (vgl. zu § 21 Abs. 2 SchfHwG: BayVGH, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 22 ZB 15.535 -, juris Rn. 24).15 d) Entgegen der Ansicht des Klägers ist auch ohne Belang, ob gegen den Vorgänger des Klägers im Amt des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ebenfalls eine Übergabeaufforderung gerichtet wurde und ob dies hätte erfolgen müssen.
  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 6 A 49/19

    Wiederaufforstungsverpflichtung; Waldbegriff; Berechnung der Mindestgröße nach §

  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19

    Widerruf einer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Pflicht

  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21

    Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 2020 - 4 B 44.19 -, juris Rn. 15; st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Zuwendung; Weiterbildung;

    Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 3; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21

    Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Bushaltestelle und Ausweisung

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 2020 - 4 B 44.19 -, juris Rn. 15; st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 6 A 580/19

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Verwertbarkeit von eingestellten

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 30.01.2023 - 6 A 773/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rubrum; Klägerbezeichnung; Auslegung; falsa

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 25 m. w. N., auch zum Revisionsrecht).
  • OVG Sachsen, 11.03.2022 - 6 A 339/21

    Zwangsgeldfestsetzung; Androhung unmittelbaren Zwangs; Rechtsschutzbedürfnis bei

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 6 A 321/19 -, juris Rn. 23; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht